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Montag bis Freitag
9.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitagnachmittag bleibt unser Büro geschlossen.
Auch Terminabsprachen außerhalb dieser Zeiten sind
selbstverständlich möglich.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Außergerichtlich ist dies jedoch jederzeit möglich. Wir sind stets bemüht, in beiderseitigem Interesse zu
handeln, sprich bei geringem Aufwand unsererseits auch die Vergütungsforderung entsprechend gering zu halten.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
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