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Rechtsanwältin Britta Krumsiek
Rechtsanwältin Britta Krumsiek

Möglichkeit der Beantragung von Prozesskosten-/ Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

 

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als "Armenrecht" bezeichnet) kann einkommens-

schwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren

gewährt werden.

Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der

Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit.

In bestimmten Verfahren (Familienrecht) wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskosten-

hilfe (VKH) bezeichnet.

 

Voraussetzungen sind somit Armut im Sinne des Gesetzes. Diese Bedürftigkeit ist anhand

einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen.

Des Weiteren werden die Erfolgsaussichten des Prozesses einer gerichtlichen Vorprüfung

unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur hinreichender Aussicht auf Erfolg gewährt.

 

Darüber hinaus darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen, es muss sich um ein

Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Person in gleicher Weise führen

würde.

 

 

Beratungshilfe

 

Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die

Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann

und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht.

Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Rechten.

 

Voraussetzung ist auch hier, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen

persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann (s.o.).

 

Weitere Voraussetzung ist, dass dem Rechtsuchenden nicht andere Möglichkeiten für eine

Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist

(beispielsweise Schuldnerberatungsstellen).

 

Auch hier darf die Wahrnehmung der Rechte schlussendlich nicht mutwillig sein.

 

Bei der Beantragung von Beratungshilfe sind Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ein

konkretes Rechtsproblem ergibt. Des Weiteren sind laufende Einkommens- und

Ausgabennachweise zu erbringen. 

 

 

Gern erläutern wir Ihnen dies persönlich näher.

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